Frau in Schwarz-Weiß

Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 legal: Frauenrechte in Deutschland

1997: Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar

Die längste Zeit existierte hierzulande Vergewaltigung juristisch innerhalb der Ehe nicht – ganz egal, was der Ehemann tat. Mit Scheinargumenten wie „Das ist doch Privatsache“ wurde das Problem lange Zeit verharmlost. Untermauert wurden all diese Argumente von der Vorstellung, dass Ehemänner sich bei einer Vergewaltigung schließlich nur das nehmen, was ihnen zustehe.

Erst am 15. Mai 1997, also vor nicht einmal 26 Jahren, stufte der Bundestag Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen ein – und der Weg dahin war kein leichter, denn allein im Parlament wurde um diese Frage gerungen. 138 Abgeordnete haben gegen das Gesetz gestimmt. Darunter waren fast ausschließlich Männer – unter ihnen Horst Seehofer und Friedrich Merz.

2001: Frauen im Militär

Militärische Laufbahnen der Bundeswehr werden für Frauen geöffnet.

2016: Überarbeitung des Sexualstrafrechts – „Nein heißt Nein“

„Nein heißt Nein“ – am 7. Juli 2016 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Unterhalb schwerer Sexualdelikte wie Vergewaltigung gibt es ein breites Spektrum sexueller Verhaltensweisen, die teilweise nicht strafbar waren. Hier soll die „Nein-heißt-Nein“-Reform greifen: Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde. Entscheidend ist, ob die sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person stattgefunden haben.

2022: § 219a wird gestrichen

Über Abtreibungen informieren, ohne sich strafbar zu machen: Das ist erst seit dem Jahr 2022 die Realität von Ärzt*innen. 

Verwendete Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Vogue, Bundestag, Universität Bielefeld

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Bildquelle: Samad Ismayilov via Pexels; CC0-Lizenz