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Im Hungerstreik für Hanfanbau

von Maxi Jung

Der 22. Juli 2014. Ein legendärer Tag. Ein Triumph. Jedoch nur scheinbar. Zwar erlaubte das Kölner Verwaltungsgericht zum ersten Mal den Hanfanbau für den medizinischen Eigenbedarf, jedoch wurde das Urteil nicht rechtskräftig. Die Bundesanstalt für Arzneimittel und Medizintechnik, verantwortlich für die Zulassung von Medikamenten in Deutschland, legte vergangenen Freitag Berufung ein.

Für viele, die Ende Juli aufgeatmet haben, ist das ein wirkliches Problem. Wir reden hier nämlich nicht von Menschen, die den Stoff zum Spaß rauchen. Hier geht es um Menschen, die Unfälle hatten oder unter furchtbaren Krankheiten leiden. Menschen, die täglich mit chronischen Schmerzen zu kämpfen haben.

 

Hungerstreik gegen Krankenkassen und Gerichte 

 

Zwar dürfen bereits ungefähr 300 Menschen in Deutschland Cannabisblüten in der Apotheke kaufen, einige bringt das jedoch herzlich wenig. Es ist einfach zu teuer. In der Apotheke würde Günther Weiglein, der Mann, der vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt hatte, für seinen monatlich genehmigten Bedarf 900 Euro aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Die Kasse übernimmt Cannabis aus der Apotheke nicht.

Nach Angaben der Association for Cannabinoid Medicin (ACM) sind sechs chronisch Kranke seit drei Tagen im Hungerstreik gegen die Berufung. Sie setzen sich gegen das Urteil ein. Und dafür, dass die Krankenkassen endlich die Kosten für Cannabis aus der Apotheke übernehmen. Dass sie eine medizinisch so bedenkenswerte Variante des Protests ausgewählt haben, zeigt, wie verzweifelt viele von ihnen für dieses Recht kämpfen.

 

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Bildquelle: Ryan Mannie unter CC BY-SA 2.0