Grünes Licht für Gras: Das bedeutet die Teillegalisierung von Cannabis im April
Das ist kein verfrühter Aprilscherz: Ab dem 1. April 2024 wird Kiffen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal! Es ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses, bei dem zuletzt der Bundesrat grünes Licht für die Teillegalisierung von Cannabis gab. Wir navigieren kurz durch die wichtigsten Punkte, die jetzt für Erwachsene gelten werden.
Eine historische Entscheidung
Bis zuletzt war nämlich unklar, ob das Gesetz tatsächlich in Kraft treten würde. Die Bedenken einiger Länder waren groß – nicht nur hinsichtlich der Legalisierung an sich, sondern auch bezüglich der praktischen Umsetzung bei Polizei und Justiz. Trotzdem fand das Gesetz im Bundesrat letztendlich genügend Unterstützung. Die Tagesschau berichtete, dass vor allem Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland Bedenken äußerten. Deren Stimmen reichten jedoch nicht aus, um das Gesetz zu stoppen. Die Mehrheit der Bundesländer entschied sich für eine Enthaltung, was den Weg für die Legalisierung ebnete.
Die Entscheidung für die Legalisierung basiert auf der weit verbreiteten Nutzung von Cannabis trotz bisheriger Verbote. Der Bundesdrogenbeauftragte und der Gesundheitsminister betonen die Notwendigkeit eines Umdenkens, mehr Jugendschutz und die Eindämmung des Schwarzmarktes. Doch trotz der Legalisierung gibt es auch Warnungen vor den Risiken, besonders für junge Erwachsene.
Die Regeln im Überblick
Für Volljährige wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt sein, ebenso der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch. Besondere Aufmerksamkeit bekommen dabei die sogenannten Anbauvereinigungen, die bis zu 500 Mitglieder haben dürfen. Diese Clubs dürfen Cannabis anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben, allerdings unter strengen Auflagen. Zudem wird es diesen Vereinen verboten, Werbung zu machen und der Konsum direkt vor Ort wird ebenfalls nicht gestattet sein.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis strikt verboten. Darüber hinaus gibt es strenge Regeln, wo das Kiffen im öffentlichen Raum untersagt ist, zum Beispiel auf Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen.
Noch offene Fragen
Es bleiben jedoch noch einige Fragen offen. So müssen etwa die Regeln für den Umgang mit Cannabis am Steuer noch geklärt werden. Zudem warnt das Verkehrsministerium, dass zum Start der Legalisierung womöglich noch kein legal hergestelltes Cannabis verfügbar sein wird, da die Pflanzen erst angebaut werden müssen. Die Bundesregierung hat zugesagt, bis zum 1. Juli nachträgliche Gesetzesänderungen umzusetzen, um eine flexible Handhabung zu ermöglichen.
Außerdem hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits angekündigt, dass der das vom Bundestag beschlossene Gesetzt „extremst restriktiv“ anwenden wolle. Er macht keinen Hehl daraus, was er damit erreichen will: Wer mit Cannabis glücklich werden wolle, solle Bayern lieber verlassen.
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Bildquelle: Vecteezy, CC0-Lizenz