Pro-Palästina = antisemitisch? Proteste in der Zwickmühle

Obwohl die Hamas schon seit zwölf Jahren auf der EU-Terroristenliste steht, konnte die Organisation in Deutschland bislang noch eingeschränkt agieren. In Anbetracht der aktuellen Lage will die Ampel-Koalition nun auch ein Betätigungsverbot für die Hamas durchsetzen und das „Samidoun“-Netzwerk verbieten. Auf der anderen Seite hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor kurzem das Verbot für eine pro-palästinensische Demonstration in München aufgehoben. Kann das zusammenpassen?

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Meinungsbeitrag, der subjektive Standpunkte enthält.

Nun steht vermutlich folgende Frage im Raum: Was bringt es überhaupt, auf so einer Terroristenliste zu stehen, wenn darauf nicht auch ein Verbot der Gruppierung folgt? Die von der Europäischen Union vorgesehenen Maßnahmen gegen EU-externe Terroristen beinhalten das Einfrieren von Geldern und Vermögen von auf der Liste befindlichen Personen, Vereinigungen und Körperschaften sowie „verstärkte Maßnahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“. Zudem dürfen ihnen keine Gelder, Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen – ob mittelbar oder unmittelbar – zur Verfügung gestellt werden.

Nicht Teil der Maßnahmen ist ein sogenanntes Betätigungsverbot, welches die Regierung nun auf den Weg bringen will. Dieses würde jegliche Aktivitäten der Hamas, wozu auch Versammlungen zählen, verbieten. Außerdem hat man das pro-palästinensische Netzwerk „Samidoun“ ins Visier genommen. Anhänger des Vereins haben am 7. Oktober 2023 auf den Straßen Berlin-Neuköllns den Angriff der Hamas auf Israel gefeiert. Der Verfassungsschutz sieht in Samidoun eine „Vorfeldorganisation der ‚Volksfront zur Befreiung Palästinas‘ (PFLP)“. Diese gilt als verfassungsfeindliche Organisation, da sie das Existenzrecht Israels bestreitet. Spätestens seit der Aktion am 7. Oktober werden Stimmen lauter, die ein Verbot fordern.

Wer darf wie protestieren?

Die Stadt München reagierte zudem mit einem generellen Verbot pro-palästinensischer Demos. Oberbürgermeister Dieter Reiter sagte dazu: „Das Feiern der Terroranschläge werden wir nicht mehr dulden.“ Doch am 19. Oktober hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen dieses Verbot stattgegeben. Diesen hatten die Veranstalter*innen einer Kundgebung zum Thema „Menschenrechte und Völkerrecht auch für Palästina“ eingereicht. Zu diesem Urteil ist das Gericht gekommen, „weil die von der Landeshauptstadt angestellte Gefahrenprognose im vorliegenden Fall kein Versammlungsgebot rechtfertige“. Nur, weil es bei anderen Versammlungen zu Straftaten gekommen ist, heiße das nicht, dass solch eine Gefahr auch von dieser Veranstaltung ausgehe.