Fünf Jahre für Lina E.: Deutsche Justiz mal wieder auf rechtem Auge blind

„Tag X“ rückt näher, Deutschland befindet sich teils im Ausnahmezustand und ganz Leipzig wird zum Kontrollgebiet. Wir erklären euch alles, was ihr zu Lina E. und den „Tag X“-Protesten wissen müsst.

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Meinungsbeitrag, der subjektive Standpunkte der Autorin enthält.

Viele Menschen sind in den vergangenen Tagen auf die Straße gegangen, haben demonstriert und gekämpft für den Freispruch von Lina E. und ihren Mitstreiter*innen. 2.000 Menschen waren in Hamburg auf der Straße. In Bremen und Leipzig sollen Beamte sogar mit Pyrotechnik beworfen worden sein. Nun wurde in Leipzig die Solidaritätsdemonstration verboten. Aber wieso kommt es zu derartigen Ausschreitungen?

Lina E. und der „Tag X“

Die 28-jährige Lina E. kommt aus Kassel, ist Sozialpädagogin und Studentin. Sie ist Teil einer Gruppe, die mutmaßlich mehrfach politisch linksradikal motivierte Anschläge auf Rechtsextreme und Neonazis tätigte. Sie wurde am 10. Juli 2020 festgenommen. Die linke Szene hat den Samstag nach dem Urteil im Prozess gegen Lina E. als „Tag X“ festgelegt. Um diese Zeit versammeln sich Anhänger*innen, um für ihre Freiheit zu kämpfen.

Was genau wird ihr vorgeworfen?

Der Generalbundesanwalt erhob Anklage gegen Lina E. und ihre drei Mitstreiter wegen mutmaßlicher brutaler Angriffe auf Anhänger der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach zwischen 2018 und 2020. Die Anklage besagt, dass 13 Menschen verletzt wurden, wobei bei zwei von ihnen eine potenzielle Lebensgefahr bestand. Zudem sollen sie eine kriminelle, terroristische Vereinigung gegründet haben. 

Das Strafmaß

Lina E. befand sich seit dem 5. Juni 2020 aufgrund von Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nun hat das Oberlandesgericht Dresden die Studentin zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt. Die drei Mitbeschuldigten, Jonathan Philipp M., Jannis R. und Lennart A., wurden zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und fünf Monaten bis hin zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Mit dem Urteil wurde der Haftbefehl vorläufig ausgesetzt und Lina E. freigelassen. Das Urteil zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung eine Revision angekündigt hat. Bis zur Entscheidung in zweiter Instanz können jedoch weitere anderthalb Jahre vergehen. Um die Fluchtgefahr zu minimieren, wurde Lina E. der Pass entzogen und sie muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Sie darf ihren Wohnsitz ohne Erlaubnis nicht verlassen.