Trans* Personen in einem Van mit Regenbogenflagge

Selbstbestimmungsgesetz: Eine längst überfällige Entscheidung

Trans* Menschen in Deutschland sollen mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz künftig leichter ihren Geschlechtseintrag ändern können – das ist der vorläufige Plan der Regierung. Ein wichtiger Schritt für die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen.

Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Meinungsbeitrag, der subjektive Standpunkte der Autorin enthält.

„Es handelt sich trotzdem um Männer, denen der Penis entfernt wurde“ – das titelte der Spiegel im Februar 2022. Bei dieser Aussage handelt es sich um ein Zitat der britischen Philosophin Kathleen Stock. Und mit dieser Meinung ist sie nicht allein, denn von vielen Seiten lautet seit Jahren der Vorwurf: Trans* sein sei nur ein Hype. 

Eine Behauptung, die der Bundesverband Trans* vehement ablehnt: Dass dem Thema Transgeschlechtlichkeit mediale Aufmerksamkeit geschenkt wird, bedeute nicht, dass es mehr trans* Menschen gibt. Eine trans*freundliche Gesellschaft führe lediglich dazu, dass sich mehr Personen outen.

Nicht transgeschlechtlich sein ist im Trend, sondern vielmehr Transfeindlichkeit. Aufwendige und kostspielige Gutachten sind für alle Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, gang und gäbe. Hier soll das neue Selbstbestimmungsgesetz Abhilfe schaffen.

Was ändert das Selbstbestimmungsgesetz für trans* Menschen?

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es es jeder Person hierzulande ermöglichen, den Vornamen und das Geschlecht beim Standesamt zu ändern. Eine persönliche Erklärung beim Standesamt, dass die Geschlechtsidentität nicht mit dem eingetragenen Geschlecht übereinstimmt, ist ausreichend – ob es sich dabei um eine nicht-binäre, trans* oder eine intergeschlechtliche Person handelt, spielt keine Rolle. 

Auch junge trans* Personen ab 14 Jahren sollen in Zukunft mit Zustimmung der Eltern ihr Geschlecht ändern können. Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine einjährige Sperrfrist: So soll ein Hin-und-her-Wechseln der Einträge eingeschränkt werden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll somit das Transsexuellengesetz (TSG) ablösen, das seit dem Jahr 1980 gilt.

Bereits vor 40 Jahren ist ein öffentlicher Diskurs darüber entstanden, wie mit Menschen umgegangen werden soll, die ihre Geschlechtsidentität ändern wollen. Die Reaktion des Staats: das TSG. Dem Gesetz zufolge ist eine Änderung des Geschlechtseintrags möglich – allerdings nur unter der Bedingung, dass die Betroffenen geschlechtsangleichende Operationen und Zwangssterilisationen vornehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des TSG sogar mehrfach als verfassungswidrig eingestuft. Eine Entscheidung, die längst überfällig war. Denn für alle trans* Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, ist das Verfahren nicht nur teuer, sondern auch bloßstellend. Ein Armutszeugnis.