Streik, aber richtig: Wie man Konzerne trifft und Bürger*innen verschont

Die Fahrt geht aufs Haus!

Wie ein Streik funktionieren kann, der nicht auf Kosten der Fahrgäste geht, zeigen Vorbilder aus anderen Ländern: Im Jahr 2017 nahmen etwa Busfahrer*innen im australischen Brisbane im Zuge eines Streiks Passagiere einen Tag lang kostenlos mit. Ein Jahr später nutzten Busfahrer*innen des Busunternehmens Ryobi im japanischen Okayama die gleiche Strategie, um bei ihren Arbeitgeber*innen für Einnahmeausfälle zu sorgen, ohne dabei den gesamten Stadtverkehr lahmzulegen.

Aber wäre diese Form des Streiks in Deutschland überhaupt legal? Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen, sieht im Gespräch mit Business Insider keine rechtlichen Schwierigkeiten für die Streikenden:

„Das ist ein sogenannter Teilstreik, bei dem nicht die gesamte Arbeitsleistung verweigert wird, sondern nur ein Teil der Arbeit.“

Ähnlich verhält es sich da bei Hafenarbeiter*innen, wenn diese nur bestimmte Schiffe nicht mehr abfertigen, die schlechte Arbeitsbedingungen bieten. Und beim „Bleistiftstreik“ der 1970er haben Ärzt*innen zwar weiterhin Patient*innen versorgt, dies aber nicht mehr schriftlich festgehalten, damit die Kliniken keine Rechnungen mehr schreiben können. Würde das Aussetzen von Ticketkontrollen bereits im Vorfeld bekanntgegeben werden, so schätzt Däubler, könnte so ein Streik auch bei der Bahn eine „ziemlich große Wirkung“ haben.

Bleibt also zu hoffen, dass Streiks irgendwann nur noch denjenigen auf die Nerven gehen, an die sie sich richten: und zwar den Arbeitgeber*innen. Bis dahin müssen wir, die wir regelmäßig mit den Öffis fahren, uns irgendwie damit arrangieren.

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Bildquelle: Pixabay; CC0-Lizenz