Tipps und Hinweise zur Kfz-Versicherung

Wer im Straßenverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftfahrzeug führt, muss eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen haben. Diese Police ist bei einem Unfall allerdings nur für die Kostenübernahme der Schäden verantwortlich, die dem Unfallopfer durch den Unfall entstanden sind. Damit zusätzlich auch Schäden am eigenen Fahrzeug versichert sind, benötigt man eine Kaskoversicherung. Aber welche Leistungen sind bei einer Kfz-Versicherung überhaupt entscheidend? Und was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko? Diese und weitere Fragen rund um die Autoversicherung haben wir für Sie zusammengefasst.

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben

Da die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist, kann bei dieser Police kein Versicherungsgeber den Versicherten ablehnen. Jeder muss die Möglichkeit bekommen eine Haftpflicht für sein Fahrzeug abzuschließen – zumindest im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien und Mindestsummen. Ablehnen kann der Anbieter potenzielle Kunden nur in Ausnahme­fällen, zum Beispiel wenn diese in der Vergangenheit nachweislich keine Beiträge bezahlt haben. Sofern der Versicherer nur Tarife für bestimmte Berufs­gruppen anbietet, ist eine Ablehnung ebenfalls möglich. Aber in welchen Fällen greift die Haftpflicht überhaupt, wenn es zum Autounfall kommt? Grundsätzlich sind über eine Autohaftpflicht im Schadensfall nur solche Schäden abgedeckt, die der andere Verkehrsteilnehmer erleidet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen anderen Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger handelt. Darüber hinaus sind auch Sachschäden an Fremdeigentum in der Regel abgedeckt (z. B. angefahrener Gartenzaun oder beschädigtes Verkehrsschild). Wofür die Kfz-Haftpflicht in keinem Fall aufkommt, sind Schäden am eigenen Fahrzeug.

Teilkasko für Schäden, deren Ursache nicht die Fahrweise ist

Im Schnitt sind es etwa 90 Euro mehr die man als Aufpreis zahlt, um neben der Kfz-Haftpflicht auch teilkasko versichert zu sein. Diebstahl des Autos oder gestohlene Autoteile, Einbruchschäden am Fahrzeug, Glasbruch (z. B. Riss in der Frontscheibe) – diese Schadensfälle sind typischerweise über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Zudem zählen Unwetterschäden in der Regel zum Leistungsbereich der Teilkasko. Darunter fallen unter anderem:

  • Schäden, die durch starken Sturm verursacht werden
  • Durch Hagelschlag verursachte Schäden (z. B. Blechschäden am Fahrzeugdach oder auf der Motorhaube)
  • Wenn es nach Überschwemmungen zu Fahrzeugschäden kommt
  • Wenn der Blitz im Auto einschlägt und der Wagen dadurch beschädigt wird

Hinweis: Bei Sturmschäden gilt je nach Tarif und Anbieter, dass die Kostenübernahme erst ab einer bestimmten Windstärke greift. Oft ist in diesem Zusammenhang die Windstärke 8 im Vertrag festgeschrieben.

Auch Schäden durch einen Brand oder eine Explosion sind bei vielen Tarifen in der Teilkasko abgedeckt. Gleiches gilt je nach Anbieter auch für Kurzschlussschäden im Bereich der Verkabelung. Darüber hinaus zählen Unfälle mit Wildtieren (z. B. Rehe oder Wildschweine) zum Leistungskatalog der Teilkasko.

Hinweis: In der Teilkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge gibt es keine Schadenfreiheitsklassen und dementsprechend auch keine Möglichkeit für Preisnachlässe. Denn die versicherten Schadensfälle sind Szenarien, die der Versicherte nicht durch die eigene Fahrweise beeinflussen kann.

Die Vollkasko lohnt sich vor allem für teure Neufahrzeuge

In der Voll­kasko­versicherung ist die Teilkasko immer auto­matisch mit enthalten. Erweitert wird sie um den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen. Wenn Sie einen Unfall selbst verursachen, kommt die Voll­kasko für Reparaturkosten am eigenen Wagen auf. Zudem ist Vandalismus in der Vollkasko im Gegensatz zur Teilkasko ebenfalls versichert.

Bild von ElisaRiva auf Pixabay