11 Fragen, 11 Antworten: Was ist denn nu mit Jamaika?
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Was hat es mit der Kanzlerwahl auf sich?
Es gibt insgesamt drei Wahldurchgänge, in der der Kanzlerkandidat gewählt werden kann, welcher zuvor vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wurde (Art. 63 GG). Gelingt es dem Kandidaten beim ersten Wahlgang nicht, die absolute Mehrheit, das heißt über 50% der Stimmen im gesamten Bundestag zu erlangen, so kommt es innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber nach diesen 14 Tagen zu einem zweiten Wahldurchgang, bei dem die gleichen Bedingungen gelten, jedoch der Vorschlag des Bundespräsidenten nicht mehr erforderlich ist. Scheitert auch dieser, so wird es zu einem dritten Durchgang kommen, bei dem allerdings nur noch die einfache Mehrheit der Stimmen notwendig ist. Es gewinnt dann, einfach gesagt, der Kandidat, der mehr Stimmen auf sich vereinen kann, als alle anderen. Hierbei geht es dann nur noch um die abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Wird bei diesem dritten Wahlgang also tatsächlich nur die einfache und nicht die absolute Mehrheit erreicht, so hat der Bundespräsident die Wahl.