Schwangerschaftsbauch

Arkansas: Verbot von Abtreibung – auch bei Vergewaltigungen

Asa Hutchinson, der 70-jährige Gouverneur von Arkansas, unterzeichnete ein neues Gesetz, welches Schwangerschaftsabbrüche auch verbietet, selbst wenn Inzest oder Vergewaltigung vorliegt. Der Fall könnte nun zu einer wegweisenden Grundsatzentscheidung für die gesamte USA werden. 

Im US-Bundesstaat Arkansas schlägt ein neues Gesetz hohe Wellen. Konkret geht es um ein fast vollständiges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Bisherige Ausnahmen wie Inzest oder Vergewaltigung wären demnach keine ausreichenden Gründe mehr für eine Abtreibung. Sie seien nur noch erlaubt, falls das Kind eine lebensgefährliche Bedrohung für die Mutter darstelle.

Gouverneur Hutchinson selbst hat bereits Bedenken zu dem Gesetzesentwurf geäußert, vor allem im Hinblick auf die fehlenden Ausnahmen von Vergewaltigung und Inzest. Am Ende unterzeichnete er dennoch, da er „eine immense Unterstützung unter den Abgeordneten“ gespürt habe und das Gesetz mit seinen „aufrichtigen und lang gehegten Pro-Life-Überzeugungen“ im Einklang stehe. Bei Verstößen drohen neben Strafen von 100 000 US-Dollar (rund 83 700 Euro) auch bis zu zehn Jahre Haft.

Die USA und Abtreibungen

Wie hat sich die Gesetzeslage in den USA zum Thema Abtreibung entwickelt? Es war eine Entwicklung, die von einer jungen zweifachen Mutter provoziert wurde. Ihr Fall wurde unter dem Namen „Roe vs. Wade“ bekannt. Ende der 60er Jahre wurde Norma McCorvey ungewollt zum dritten Mal schwanger. Sie selbst sah sich außerstande, für ein weiteres Kind zu sorgen. Ihr Heimatstaat, das konservativ geprägte Texas, stellte Abtreibungen unabhängig vom Zeitpunkt unter Strafe, außer das Kind entsprang Inzest oder einer Vergewaltigung oder gefährdete das Leben der Mutter. 

Aus diesem Grund gab McCorvey an, Opfer eines Übergriffs geworden zu sein. Sie widerrief die Aussage aber später. Zu ihrem eigenen Schutz reichten ihre Anwältinnen die Klage gegen den Bezirksanwalt, Henry Wade, unter dem Pseudonym „Jane Roe“ ein. Bereits das texanische Gericht gab ihr Recht. 

Der Fall der „Jane Roe“ schlug so hohe Wellen, dass sich sogar das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, mit dem Fall befasste. Ein aus dem 14. Zusatzartikel abgeleitetes Recht auf Privatsphäre gibt der Frau das Recht, eine Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate abzubrechen. Bis zur 24. Woche sei es den Bundessaaten möglich, Art und Weise des Abbruchs zum Schutz der Gesundheit der Schwangeren zu regulieren. Sobald der Fötus allerdings als lebensfähig angesehen wurde, sei es den Staaten auch möglich, eine Abtreibung zu untersagen. 

Letztendlich haben die Vereinigten Staaten von Amerika Abtreibungen 1973 legalisiert. Grundsätzlich, so der oberste Gerichtshof, seien Schwangerschaftsabbrüche erlaubt, allerdings wurde ein Handlungsspielraum für die einzelnen Bundesstaaten gelassen.