Ehe Heirat Hochzeit für alle Heterosexuell Homosexuell Paare Gesetz Politik Deutschland Freude Adoption

Die „Ehe für alle“ ist da – aber fuck, kam das spät!

Es ist das erste Oktoberwochenende dieses Jahres. Langsam wird es frisch. Der Himmel ist bewölkt, jeden Moment könnte es anfangen zu nieseln. Das Wetter im Frühling oder Sommer wäre sicherlich besser geeignet für eine Hochzeit. Und doch kam für viele gleichgeschlechtliche Paare nur dieser Herbstsonntag in Frage. Denn seit gestern können sie offiziell den Bund für das Leben schließen. Diese Gelegenheit nutzen viele Paare, das erste “Ja, ich will” fand in Berlin statt. Doch auf diesen Tag der Akzeptanz mussten sie lange warten.

 

Wenn der Staat dazwischen funkt

 

Die Zeit der schlechten Dates ist vorbei, endlich hat man seine große Liebe gefunden und gemeinsam Bindungsängste und -krisen überwunden. Nun ist man bereit, den nächsten Schritt zu wagen. Wenn da bloß nicht der Staat wäre. Während heterosexuelle Paare sich nur mit Bürokratie und der Hochzeitsplanung rumschlagen müssen, kämpften Schwule und Lesben jahrzehntelang dafür, überhaupt die Möglichkeit zu haben, Mann und Mann oder auch Frau und Frau zu werden.

 

Von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe

 

Hierzulande mussten sich homosexuelle Paare bislang mit eingetragenen Partnerschaften zufrieden geben, die zwar oft wie Hochzeiten gefeiert werden, aber nunmal doch nicht dasselbe sind. Es blieb ein bitterer Nachgeschmack, das Gefühl, dass man doch noch nicht zu 100 % akzeptiert wird. So sollte sich keiner fühlen müssen und schon gar nicht in einem sonst so fortschrittlichen Land, wie Deutschland! Obwohl die eingetragene Partnerschaft der Ehe zumindest auf steuerlicher Ebene immer ähnlicher wurde, verhinderte das Adoptionsverbot weiterhin die Familiengründung vieler Paare. Die Öffnung der Ehe durch die Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 1353, wird nun auch den Adoptionsprozess vereinfachen. Aus eingetragenen Partnerschaften wird jedoch nicht sofort eine Ehe. Paare, die bis jetzt in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, können allerdings eine Umwandlung beantragen.