Dreist: Wie Friedrich Merz Fake News über Asylbewerber verbreitet

Warum das Fake News sind

Dass dieses Szenario, wie es Merz beschrieben hat, nicht der Realität entspricht, fällt bereits nach einem kurzen Faktencheck auf.

Punkt 1: Asylbewerber*innen bekommen in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts nicht die gleichen Leistungen wie deutsche Bürger*innen.

In Paragraph 4 des Asylbewerberleistungsgesetz werden die Leistungen bei Krankheit geregelt. Um die Aussage von Friedrich Merz zu widerlegen, genügt ein Satz:

„Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ (Quelle: gesetze-im-internet.de)

Ärztliche sowie zahnärztliche Behandlungen werden nur bei einer akuten Erkrankung oder Schmerzzuständen und nur unter Vorlage eines von den Behörden ausgestellten Behandlungsscheins gewährt. Die Kosten hierfür übernehmen zuerst die Bundesländer, später die Gemeinden – nicht die Krankenkassen. Der Gedanke, dass Menschen, die sich in Deutschland auf Asyl beworben haben (oder deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde), sofort alle gesundheitlichen Vorzüge deutscher Staatsbürger*innen genießen würden, ist schon rein rechtlich gesehen Unfug. Erst nach der Wartezeit von 18 Monaten werden Asylbewerber*innen von den gesetzlichen Krankenkassen betreut und erhalten – nahezu – die gleichen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Sie sind dann aber auch zu Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze verpflichtet.

Punkt 2: Die Zahl von 300.000 Asylbewerber*innen, die abgeschoben werden sollen, wird hier völlig inflationär verwendet.

Stand 30. Juni 2023 galten in Deutschland 279.098 Menschen als ausreisepflichtig. Das heißt aber nicht, dass bei ihnen aktuell eine Abschiebung ansteht. 80 Prozent haben eine Duldung, also temporäre Aussetzung der Abschiebung. Gründe hierfür können fehlende Reisedokumente sein (was in den meisten Fällen daran liegt, dass die Heimatbehörden die Ausstellung verweigern), ein*e Ehepartner*in oder ein Kind mit Duldung oder eine schwere Krankheit. Ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz kann ebenfalls vor einer Abschiebung schützen und in eine Liste unsicherer Länder wird aus humanitären Gründen ebenfalls nicht abgeschoben.

Merz erwähnt auch nicht, dass sowohl die Zahl der Abschiebungen im Jahr 2023 als auch die Zahl derer, die Deutschland freiwillig verlassen und dafür finanzielle Unterstützung bekommen, gestiegen ist.

Punkt 3: Die Zahnärztekammer widerspricht dieser Darstellung eindringlich.

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Christoph Benz, sagt gegenüber dem Magazin „Wirtschaftswoche“, er könne „die Aussagen von Friedrich Merz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen“. Er erklärt auch, dass es „keinen Zusammenhang“ zwischen der Leichtigkeit, einen Zahnarzttermin zu bekommen, und Zuwanderung gebe. Benz warnt vor „politischer Polterei“ und davor, „Pauschalaussagen“ über komplexe Lagen zu machen.