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Soweit oder so weit? 7 Wörter aus der Rechtschreibhölle

2. Infrage oder in Frage?

Laut ausgesprochen klingt beides irgendwie gleich richtig und auch von der Bedeutung her ändert sich da nichts. Das ist sicher auch ein Grund, weshalb beide Schreibweisen vom Duden akzeptiert werden. Empfohlen wird aber erstere, also die Form eines zusammenhängenden Wortes. Ob dies für dich infrage kommt oder du diese Empfehlung eher in Frage stellst, bleibt also dir überlassen.

3. Bei Weitem oder bei weitem?

Groß oder klein, das ist hier die Frage: Laut korrekturen.de, einem Portal für Rechtschreibung, sind beide Schreibweisen korrekt. Da die großgeschriebene Variante bei Weitem jedoch erst seit dem Jahr 2004/2006 existiert, also bei weitem nicht so alt ist, kann man dies als ein Argument für die Nutzung der kleingeschriebenen Variante nutzen (letztendlich kommt es aber nicht auf die Größe an).

4. Zum einen oder zum Einen?

Nach unserem ersten Eintrag könntest du zu dem Schluss kommen, dass es sich bei Einen ebenfalls um eine Substantivierung handelt – aus diesem Grund müsste es also großgeschrieben werden. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Die tatsächlich richtige Schreibweise ist daher zum einen. Dasselbe gilt für das auf zum einen folgende zum anderen.