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Tage, Wochen, Monate: Drei Fragen zur Krankmeldung in der Uni

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    Drei Wochen: Was mache ich bei Prüfungen?

    Wenn du so lange krank bist, dass es eine oder mehrere Prüfungen beeinträchtigt, kannst du bis zu spätestens einer Woche nach dem ersten Prüfungstermin ein Attest nachreichen. Aber bei Prüfungen ist es wie mit Pullis: doppelt hält besser. Im Idealfall schreibst du deinem Prof oder der Dozentin usw. sofort eine E-Mail (falls du nicht mehr von der Prüfung zurücktreten kannst) mitsamt Attest, und schickst das Original per Post als Einschreiben zur Uni. Manche Universitäten sind aber besonders neugierig, was die Krankheiten ihrer Studenten angeht: hin und wieder werden Attests mit sichtbaren Diagnosen oder Symptomen verlangt, um „Gefälligkeitsattests“ zu vermeiden. Auch wenn es sich eigentlich um eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht handelt und es vor allem bei sensibleren Diagnosen niemanden etwas angeht, was du hast – informiere dich trotzdem, ob deine Uni eine Krankmeldung genauer definiert haben will oder nicht, bevor du eine unfreiwillige Verlängerung des Studiums oder gar eine Exmatrikulation riskierst.