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Neues Jahr, neue Regelungen: 11 Gesetzesänderungen, die auch dich betreffen


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    „Anlasslose Datenspeicherung“ von Fluggastdaten

    Das Bundeskriminalamt wird ab Mai 2018 insgesamt 20 Daten von Fluggästen, die entweder ins Ausland reisen oder aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, speichern. Dazu werden neue Fluggastdatenzentralen eingerichtet, an welche Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Sitzplatz und IP-Adresse, weitergeleitet werden. Die Daten werden fünf Jahre lang gespeichert und können von Ermittlern bei Bedarf mit anderen Datenbanken abgeglichen werden oder auch an europäische Ermittlungsbehören weitergeleitet werden. Wir wissen, Terrorismusbekämpfung und so, aber dennoch gruselt uns diese Datenspeicherung gewaltig.