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WhatsApp und das neue Überwachungsgesetz: Privatsphäre my ass!

Big Brother is watching you. In diesem Fall kommt der Spähangriff von unserer lieben Bundesregierung, diese hat gestern nämlich ein weitreichendes und sehr umstrittenes Überwachungsgesetz im Bundestag beschlossen. Das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ ermöglicht den Ermittlern neue, rechtlich abgesicherte Online-Überwachungsmöglichkeiten anzuwenden.

Im Kern geht es in dem Gesetzesentwurf um eher harmlose Maßnahmen der Strafverfahrensverfolgung: Vernehmungen dürfen künftig auch per Video aufgezeichnet und im späteren Strafprozess verwendet werden. Es kann zukünftig zu einem Führerscheinentzug kommen, auch wenn die Straftat nicht im direkten Zusammenhang mit einem Vergehen im Straßenverkehr steht. In dieses schon laufende Gesetzesverfahren wurde die geplante Erlaubnis für das staatliche Hacking vor wenigen Wochen unauffällig untergebracht. Denn der wirklich heikle Punkt des Entwurfes ist der sogenannte Staatstrojaner, welcher es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, eine heimliche Staatssoftware zur Überwachung auf die Smartphones, Tablets und Computer Verdächtiger aufzuspielen.

 

Heimliche Mitleser bei Messenger-Diensten

 

Dadurch kann der Staat bei begründetem Verdacht und bestimmten Strafbeständen mitlesen, mithören und Daten kopieren, wie er gerade lustig ist. Künftig dürfen so nicht nur laufende Kommunikationen bei WhatsApp und Co. mitgelesen werden, die Behörden können jetzt auch auf alle gespeicherten Inhalte zugreifen und die gesamte Festplatte kopieren. Privatsphäre adé!

Dies bedeutet im konkreten Fall der Online-Durchsuchung von Computern viel mehr Handlungsspielraum für die Überwachung. Bis dato war diese nur in begrenztem Umfang zur Terrorbekämpfung erlaubt. Dank der neuen Gesetzeslage kann jetzt auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses zum Bespiel auch bei Mord, der Verbreitung von Kinderpornografie oder bei schweren Drogendelikten herumgeschnüffelt werden. Ok, alles schön und gut und bis zu einem gewissen Grad auch noch nachvollziehbar. Der aus insgesamt 38 Delikten bestehende Katalog von Straftaten reicht dabei aber auch von Bestechlichkeit bis hin zur „Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung“. Und nicht nur die Daten des Beschuldigten werden offen gelegt, sondern auch die außenstehender Personen, wenn diese dem Ermittlungsfortschritt förderlich sein könnten.

 

Missbrauch der Trojanerlücke

 

Die deutschen Ermittler stehen zunehmend vor dem Dilemma, dass die Online-Kommunikation ebenso selbstverständlich von Kriminellen, wie vom Rest der Bevölkerung genutzt wird – und das oft verschlüsselt über Dienste wie WhatsApp oder Telegram. Das überholte Abhören von Telefonaten und Hausdurchsuchungen reicht nicht mehr aus, so die Befürworter. Die große Problematik liegt jedoch bei den Sicherheitslücken, die entstehen müssen, damit die Schnüffelsoftware überhaupt auf den Geräten installiert werden kann. Denn ist diese erst ein mal gefunden, so können nicht nur die Handys und Computer von Verdächtigen problemlos geknackt werden, es kann auch schnell zu einem massenhaften Missbrauch kommen. Außerdem ist die virtuelle Durchsuchung für die Betroffenen nicht erkennbar; erfolglose Späh-Aktionen kommen so kaum ans Licht und werden auch nicht gerichtlich überprüft.

 

Sehr umstrittenes Spitzelgesetz

 

Mit dem neuen Gesetz ist außerdem die Aufklärung schon abgeschlossener Taten möglich und der Gebrauch der Späh-Software wird von dem Zuständigkeitsbereich des BKAS auf jede Dienststelle der KRIPO in Deutschland ausgeweitet. Die ganze Bespitzelung könnte so unbemerkt in den polizeilichen Alltag einfließen. Hinzu kommt außerdem, dass unsereins heute seine privatesten und sensibelsten Daten auf dem Smartphone lagert – da grenzt eine Durchsuchung an einen krassen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Fakt ist, dass der Entwurf sehr spontan und schnell durch den Bundestag geschleust wurde, bei diesem heiklen und sehr multikausalen Thema wurde weder das Bundesverfassungsgericht, noch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern mit einbezogen.