Rammstein 2024 wieder auf Tour: Ist der Fall Lindemann abgehakt?
Verfahren gegen die Süddeutsche Zeitung
Zuletzt verlor Lindemann ein Gerichtsverfahren gegen die Süddeutsche Zeitung. Im Zentrum des Verfahrens stand dieser Artikel vom 2. Juni 2023, eine der ersten großen Medienrecherchen zum Fall Lindemann. Lindemanns Anwälte bestritten die darin geäußerten Vorwürfe teilweise – das berüchtigte Casting-System dementierten sie nicht, es sei jedoch stets alles einvernehmlich gewesen. Damit würde der Inhalt des Artikels (der zudem unausgeglichen sei) die Intimsphäre Lindemanns verletzen.
Das Landgericht Frankfurt wies dieses Unterlassungsbegehren komplett zurück: Das Casting-System sei im „überragenden öffentlichen Informationsinteresse“ und nicht Teil der Intimsphäre. Außerdem sah das Gericht die strengen Maßstäbe der Verdachtsberichterstattung als erfüllt an. Lindemanns Anwalt Simon Bergmann will gegen diese Entscheidung aber noch in Berufung gehen.
Schuldig oder unschuldig?
Rechtlich gesehen konnte Till Lindemann bislang lediglich kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Vorwürfe der Frauen alle frei erfunden waren. Beim aggressiven Vorgehen von Lindemanns Anwälten – nicht nur gegen Medien, sondern auch Einzelpersonen – ist es kein Wunder, dass manch eine Frau lieber anonym bleiben will, als sich zur Zielscheibe zu machen. Noch dazu kann so ein Prozess für Betroffene mental sehr belastend sein.
Kann man sich nun also uneingeschränkt über die Nachricht, dass Lindemann bei Rammstein bleibt, oder auf die Tour im nächsten Jahr freuen? Das bleibt eine Entscheidung, die Rammstein-Fans für sich selbst treffen müssen. Denn Gewissheit über das, was abseits der Bühne vorgefallen ist, herrscht nach wie vor nicht.
Verwendete Quellen:
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Bildquelle: S. Bollmann, Völkerball Metal Frenzy 2017 12, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße geändert)