Till Lindemann

Rammstein 2024 wieder auf Tour: Ist der Fall Lindemann abgehakt?

Für viele Fans der Band dürfte es eine große Erleichterung sein: Die anderen Mitglieder trennen sich, entgegen aller Befürchtungen, wohl doch nicht von Frontsänger Till Lindemann. Darauf lässt zumindest eine für das Jahr 2024 angekündigte Rammstein-Tour schließen. Aber bedeutet das auch, dass im Fall Lindemann nun alles geklärt ist? Für alle, die vielleicht nicht alles mitbekommen haben, kommt hier nochmal eine kurze Zusammenfassung.

Als erste Frau erhob die Irin Shelby Lynn im Mai schwere Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann. Nach einem Konzert in Vilnius (Litauen) wendete sie sich an die örtliche Polizei und behauptete, im Umfeld des Konzerts betäubt und verletzt worden zu sein. Was daraufhin folgte, waren weitere Vorwürfe von – meist anonym gebliebenen – Frauen, die Lindemann Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt vorwarfen. Es war zudem die Rede von einem „Casting-System“, mit dem vor und nach Rammstein-Konzerten regelmäßig junge Frauen für Partys und Geschlechtsverkehr mit Lindemann rekrutiert wurden.

Beginn der Ermittlungen und Unterlassungsklagen

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin Mitte Juni ein Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann ein und bezog sich dabei auf §177 StGB. Vorgeworfen wurden ihm sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die litauische Polizei in Vilnius entschied sich hingegen dazu, kein Ermittlungsverfahren gegen Lindemann und eventuelle weitere Verdächtige einzuleiten – wogegen Shelby Lynn auch offiziell Beschwerde einlegte.

Eine Unterlassungsklage Lindemanns gegen Lynn wurde vom Hamburger Landgericht abgelehnt. Das Gericht sah in den vorliegenden Aussagen „keine Verdachtsäußerung“, sondern eine „bloße Meinungsäußerung“ und „wertende Schlussfolgerung“ von Lynn, welche den Sänger nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzten.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Am 29. August 2023 wurde das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Till Lindemann eingestellt. Der Staatsanwaltschaft nach fand man keine Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen. Sie stellt jedoch auch klar, dass die vorhandenen Beweismittel vor allem Medienberichte waren, da man mit keiner der Frauen, die Vorwürfe erhoben hatten, persönlich sprechen konnte. Diese hätten sich ausschließlich an Journalist*innen gewandt. Aus Gründen des Quellenschutzes konnten ihre Namen und Adressen nicht ohne Einverständnis an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Bis zur Verjährungsfrist kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen jederzeit wieder aufnehmen, falls neue Beweise auftauchen sollten.