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Semesterbeginn ohne Studienplatz: Vielleicht hilft eine Studienplatzklage?

Zum Sommer- oder Wintersemester strömen tausende Erstis in die Universitäten und Hochschulen. Sie haben die Hürde gepackt, oder gar nicht erst gehabt: Den gefürchteten NC. Doch so mancher Traum – und wenn du diesen Beitrag liest, vermutlich leider auch deiner – platzt genau deswegen. Die Studienplatzbewerbung wurde abgelehnt, der Kopf wird in den Sand gesteckt; du beginnst alles zu hinterfragen. Stopp! Eine Absage ist ärgerlich und im ersten Moment frustrierend, ja, keine Frage. Aber sie muss nicht das Ende bedeuten! Wir haben für dich alles rund um das Thema Studienplatzklage zusammengetragen: was das ist, warum sie sinnvoll sein kann und worauf du achten musst.

 

Was ist eine Studienplatzklage?

 

Der Begriff steht als Synonym für ein sogenanntes Kapazitätsverfahren. Die beiden Namen nebeneinander betrachtet, verraten worum es geht: Um die Kapazitäten der Hochschulen in Bezug auf die zu vergebenden Studienplätze. Und dagegen kannst du klagen. Wie, das verraten wir dir im Anschluss. Doch vorneweg: Du kannst alle der im Folgenden beschriebenen Schritte alleine bewältigen. Für bessere Erfolgschancen und weniger Recherchearbeit empfehlen wir dir jedoch, einen spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.
Studienplatzklage oder auch Kapazitätsverfahren – dahinter verbirgt sich ein Eilantrag, den du an das Verwaltungsgericht stellst. Dieser beinhaltet die Behauptung, dass die Universität bei der Berechnung ihrer Kapazitäten einen Fehler gemacht hat und nicht die maximale Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung stellt. Gerechtfertigt wird diese Behauptung durch zwei Fakten:

1. Hochschulen schränken durch den NC die im Grundgesetz Artikel 12 I verankerte Berufsfreiheit ein. Dies ist nur verfassungskonform, wenn sie all ihre Möglichkeiten an Studienplätzen ausschöpfen.

2. Die freien Plätze werden in einem fehleranfälligen Verfahren berechnet. Daher ist es gut möglich, dass die Hochschulen mehr Studienplätze als angenommen vergeben können.

 

Wie läuft die Klage ab?

 

In einem Erstgespräch solltest du mit deinem Anwalt ermitteln, ob eine Studienplatzklage in deinem persönlichen Fall sinnvoll ist. Seid ihr euch einig, reicht er den Eilantrag ein. Mit etwas Glück hat dieser die sofortige Zulassung zur Folge. Sollte dem nicht so sein, kannst du ein Gerichtsverfahren einleiten. Aber Achtung: Sollte dieses positiv ausfallen, werden die freien Plätze unter allen Klägern verlost. Die Klage stellt also keine Garantie auf Zulassung dar.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

 

Um erfolgreich gegen eine abgelehnte Studienplatzbewerbung vorgehen zu können, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Informationen wird dir dein Anwalt weitergeben, doch die wichtigsten Punkte haben wir für dich zusammengefasst:

* Du musst über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen: Abitur, Fachabitur, Berufserfahrung oder ähnliches. Die jeweiligen Prüfungsverordnungen zu den Studiengängen informieren über die Möglichkeiten abseits des Abiturs.

* Du musst dich im Vorfeld frist- und formgerecht bei der zu verklagenden Hochschule auf den entsprechenden Studiengang beworben haben.

* Du darfst an keiner anderen Universität für das Fach zugelassen sein.

* Zwischen dem Erhalt der Absage und dem eingereichten Eilantrag dürfen nur maximal vier Wochen liegen.

 

Mit welcher Klagedauer musst du rechnen?

 

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Studienplatzklagen sind immer Eilverfahren. Das bedeutet, dass sie in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Semesterbeginn entschieden sind. In Extremfällen können die Verfahren jedoch auch Monate in Anspruch nehmen.

 

Welche Kosten kommen auf dich zu?

 

Auch hierzu können wir keine Pauschal-Aussage treffen. Die Kosten können schnell 1000 € überschreiten und in Extremfällen im fünfstelligen Bereich liegen. Der Betrag hängt von der Anzahl der zu verklagenden Hochschulen ab sowie von den benötigten Verfahrensschritten und setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:

• Anwaltskosten

• Gerichtskosten

• Gebühren der Gegenseite

Bei den Anwaltskosten gibt es verschiedene Modelle, mit denen der Betrag festgesetzt werden kann. Allerdings wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Untergrenze definiert, die nicht unterschritten werden darf. Nach oben richtet sich der Betrag nach dem sogenannten Streitwert. So kann es nicht zu einer willkürlichen Kostenexplosion kommen. Allgemein gilt, dass die Kosten vom Verlierer des Verfahrens getragen werden. Dennoch ist es möglich, dass die Gerichte trotz positivem Prozessausgang festlegen, dass der Klagende den Großteil der Kosten zu tragen hat.

 

Wer hilft dir mit deinen Finanzen?

 

Finanzielle Unterstützung kannst du von Seiten einer Rechtsschutzversicherung oder von der Prozesskostenhilfe erwarten.

Bei einer Versicherung musst du darauf achten, dass in den Klauseln Studienplatzklagen eingeschlossen sind. Schließt du eine entsprechende Police ab, musst du außerdem auf die Wartezeiten achten. Die relevanten Informationen kannst du den AVB der Versicherer entnehmen.

Nimmst du Prozesskostenhilfe in Anspruch, musst du nachweisen, dass es dir nicht möglich ist, für die Kosten einer Studienplatzklage aufzukommen. Es bedarf einiger Auskünfte zu deiner Person und deinen unterhaltspflichtigen Eltern. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, werden die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Die Gebühren der Gegenseite musst im Fall eines negativen Ausgangs du tragen. Nähere Informationen erhältst du vom Anwalt.

 

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Bildquelle: Pexels unter CC0 Lizenz