§219a: (K)eine Reform im Werbe-Abtreibungsgesetz

Die Union will das Verbot beibehalten, die SPD will den Paragrafen §219a komplett streichen. Laut dem dürfen Ärzte keine Werbung für Abtreibung machen und auf ihrer Website nicht darüber informieren. Die Diskussion wird seit Langem ohne Ergebnis geführt, jetzt kamen die Parteien zu einem ersten Kompromiss: Information soll möglich sein, das Werbeverbot aber weiterhin bestehen.

 

Erster Kompromiss gefunden

Dabei handelt es sich aber nicht um eine Lockerung im allgemeinen Abtreibungsgesetz. Konkret geht es darum, ob und in welchem Umfang Frauen Informationen von Ärzten bekommen können und welche Infos seitens der Ärzte als neutral oder Werbung gelten. Darüber verhandeln derzeit Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Gestern trafen sie sich erneut und kamen gemeinsam zum „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“.

Kurz: Künftig sollen Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Wie und in welchem Umfang ist noch nicht festgelegt, das soll voraussichtlich bis Januar geklärt werden. Es soll auch eine offizielle Liste geben mit den Ärzten und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die soll von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kommen.

 

Noch lange kein endgültiges Ergebnis

Dem Vorschlag müssen die Fraktionen der beiden Regierungsparteien allerdings erst noch zustimmen. Für die SPD bedeutet der Paragraf eine Einschränkung der Frauenrechte und eine Kriminalisierung der Ärzte. Für die Union steht der Schutz des Lebens an oberster Stelle, sie will beim Werbeverbot bleiben.

Die Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Bremen und Brandenburg stellten einen Antrag auf die ersatzlose Streichung des Paragrafen §219a. Damit beschäftigt sich der Bundesrat am kommenden Freitag.

Werbung für Abtreibung zu machen ist den Ärzten verboten. Jede schwangere Frau, die ihr Kind nicht behalten möchte, muss den Kontakt zu Ärzten oder Krankenhäusern über eine Beratungsstelle herstellen. Einige Ärzte hatten auf ihren Websites angegeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen – ein Verstoß, der eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Unter ihnen war auch Kristina Hänel aus Gießen, die vor rund einem Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Das hat die politische Diskussion darüber angestoßen, die seitdem immer stärker geführt wird.

Unabhängig vom Werbeverbot sind Abtreibungen in Deutschland strafbar, bleiben unter bestimmten Voraussetzungen für die Frauen jedoch straffrei.

 

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Bildquelle: Esparta Palma via Flickr unter CC BY 2.0-Lizenz