Björn Höcke vor Gericht: Verwendung von NS-Vokabular

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke sieht sich mit der Anschuldigung konfrontiert, wissentlich nationalsozialistisches Wortgut verwendet zu haben. Nun muss er sich dafür vor Gericht verantworten.

Inhalte der Beschuldigung

Im Mai 2021 soll Björn Höcke eine Ansprache während einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg mit der Parole „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ abgeschlossen haben. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass der letzte Teil der Parole eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP darstellt.

Der konkrete Vorwurf beinhaltet die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe seitens des Abgeordneten. Diesbezüglich habe dieser über seine Verteidigung „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.“

Zusage des Landgerichts

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Anklage gegen Höcke bereits im Mai 2023 eingereicht. Nun hat das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt jene Klage für die Hauptverhandlung genehmigt, verkündete der Gerichtssprecher. Entgegen der Anklage-Forderung soll die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Die Begründung dafür liegt darin, dass die Zuständigkeit des Landgerichts Halle „weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles anzunehmen sei.“

Die Bekanntmachung weiterer Beschuldigungen führte dazu, dass der Justizausschuss des Thüringer Landtags am vergangenen Freitag die parlamentarische Immunität von Höcke außer Kraft gesetzt hat. Somit konnte die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen den Politiker gewährleistet werden. Eine Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verweist auf die Gesetzeswidrigkeit der oben genannten Losung „Alles für Deutschland“. Ein Urteil könne bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe nach sich ziehen, so die ZEIT ONLINE.

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Bildquelle: Vincent Eisfeld, Landesparteitag AfD Thüringen 2019 – Björn Höcke – 1, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße verändert)