Gewaltverherrlichung und mehr: Wird wieder gegen den „Drachenlord“ ermittelt?

Bislang unbestätigten Medieninformationen nach soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits die Ermittlungen gegen den umstrittenen YouTuber aufgenommen haben: Vorgeworfen wird ihm die Verbreitung von Videos mit gewalt- und tierpornographischen Inhalten.

Der Drachenlord (mit bürgerlichem Namen Rainer Winkler) hat die Anschuldigungen gegen ihn bereits Ende Juli in einem Video auf seinem Kanal thematisiert. Darin sagt er aus, dass strafrechtlich relevante technische Geräte wie Computer und andere Datenträger bereits beschlagnahmt wurden.

Die Vorwürfe

Medienberichten nach werden Rainer Winkler die Verbreitung von gewalt- oder tierpornographischen Inhalten vorgeworfen. Winkler selbst spricht in seinem Statement aber auch von Vorwürfen der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, einen Pressebericht konnten wir dazu bislang nicht finden. Das genaue Ausmaß der Ermittlungen – dazu gehört auch die Frage, ob hier tatsächlich gegen Drachenlord ermittelt wird (dessen Statement spricht dafür, von Staatsanwaltschaft und Polizei wurde dies aber noch nicht offiziell bestätigt) – ist also schwer zu durchschauen.

Verbrechen oder Fetisch?

Die Vorwürfe bezüglich der Tierpornographie wies Rainer Winkler bereits in seinem Juli-Statement zurück. Er räumt jedoch ein, in einem „speziellen Forum“ Videoinhalte hochgeladen zu haben, die zwar gewaltverherrlichend sind, aber einen persönlichen Fetisch bedienen würden. Außerdem seien diese Videos klar als gewaltverherrlichend gekennzeichnet worden.

YouTube-Anwalt Christian Solmecke geht außerdem auf möglicherweise strafrechtlich relevante Texte ein, die der Drachenlord auf seinem eigenen Porno-Blog veröffentlicht haben soll. In einem dieser Texte wird etwa eine Vergewaltigung im Detail beschrieben.

Rainer Winkler wurde erst am 23. März 2022 wegen Körperverletzung und Beleidigung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Sollte er nun erneut schuldig gesprochen werden, ist dem YouTuber eine Haftstrafe gewiss.

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Bildquelle: Pexels; CC0-Lizenz