Surrogates: Das Geschäft mit der Elternschaft
In den USA scheint es unter „Celebrities“ einen Aufwärtstrend zu geben, ihre Kinder mit der Hilfe von Leihmüttern zu bekommen. Viele bedienen sich dabei einer kommerziellen Leihmutter, die für das Austragen des Kindes bezahlt wird. In Deutschland sind dagegen bestimmte Schritte verboten, die für eine Leihmutterschaft notwendig sind. Welche Bedenken lassen sich gegen das Konzept erheben? Ist die Leihmutterschaft der moderne, inklusive Schlüssel zur Familienplanung für LGBTQ+ Paare und emanzipierte Frauen?
Eine Leihmutterschaft liegt nach dem Embryonenschutzgesetz vor, wenn ein Kind durch eine Frau ausgetragen wird, die sich schon vor Beginn der Schwangerschaft verpflichtet, das Baby einem anderen Paar zu überlassen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die künftigen Eltern können der Leihmutter eine von dem Paar stammende, befruchtete Eizelle einpflanzen lassen, sodass das Kind genetisch nicht mit der Leihmutter verwandt ist, sondern nur von ihr ausgetragen wird. Alternativ kann die eigene Eizelle der Leihmutter mit dem Sperma des künftigen Vaters künstlich befruchtet werden.
Oberschichtenphänomen
Ob Kim Kardashian, Sarah Jessica Parker, Nicole Kidman, Priyanka Chopra, Amber Heard – sie alle haben für eines oder mehrere ihrer Kinder eine Leihmutter beauftragt.
Häufig haben die Stars auch schon ein (oder mehrere) selbst ausgetragene(s) Kind(er) und greifen auf Leihmütter zurück, um die Familie noch einmal zu vergrößern. Eine Leihmutterschaft scheint dabei oft nur als eine moderne und fortschrittliche Alternative zur traditionellen Mutterschaft beschrieben zu werden. Ist die Leihmutterschaft damit der feministische Weg einer modernen Frau? Die Traumverwirklichung eines Familienwunsches für LGBTQ+ Paare und Paare die keine genetisch eigenen Kinder bekommen können? Oder liegt eine ethisch grenzwertige Ausbeutung der „Unterschicht“ vor?
Leihmutteragenturen
In manchen Ländern wie zum Beispiel in Großbritannien, ist die Leihmutterschaft nur unentgeltlich möglich (altruistische Leihmutterschaft). In anderen Ländern kann eine Leihmutter zwischen 25.000 und 100.000 US-Dollar verdienen. Bei US-Leihmutteragenturen, die Seriosität versprechen, werden auch die Kosten kompensiert, die bei der Leihmutter für die Schwangerschaft anfallen. Dazu gehören die Kosten der Befruchtung, aber auch Kosten für Nahrungsmittel, Kinderbetreuung oder aber medizinische Versicherungen. Eine vollständige Kompensation wird dagegen nur dann zugesagt, wenn das Baby „erfolgreich“ entbunden wird. An dieser Stelle ist erwähnenswert, dass die Erfolgsquote bei künstlichen Befruchtungen im Durchschnitt bei 22% liegt. Jedoch variiert die Quote je nach körperlichem Zustand der Mutter stark und könnte daher bei kommerziellen Leihmüttern höher sein. Von den Agenturen wird auch verlangt, dass die Leihmutter bereits ein eigenes Kind hat und verschiedene psychische und körperliche Voraussetzungen erfüllt. Zwischen den Eltern und der Leihmutter wird dann ein bindender Vertrag ausgehandelt, der die Interessen beider Parteien sichern soll.
Ethische und praktische Bedenken
Für ein gesellschaftliches Meinungsbild zur Legalisierung der Leihmutterschaft hat der Deutsche Ethikrat bereits 2014 eine Umfrage durchgeführt. Die Meinungen waren sehr gespalten, 43% sprachen sich konkret dagegen aus, 18% enthielten sich. Durch viele prominente Vorbilder könnte die alternative Familienplanung inzwischen mehr normalisiert und gesellschaftlich anerkannt sein. Für das Konzept sprechen die Kinderwunscherfüllung, die Entgegenwirkung zum demographischen Wandel und die Möglichkeit der reproduktiven Autonomie. Dagegen spricht eine mögliche Ausbeutung der Leihmütter, insbesondere Frauen in finanzieller Not, Bedenken für das Kindeswohl und das Problem einer sehr komplexen Rechtslage bezüglich der Elternschaft.
Vor allem bei einer kommerziellen Leihmutterschaft könnte man ethische Bedenken vorbringen, wenn der Körper der Leihmutter gegen Bezahlung von Dritten „benutzt“ werden kann. Wird die Leihmutter zum bloßen Objekt herabgesetzt? Werden Kinder „gekauft“ und Bäuche „vermietet“?