Meeting im Büro

Weiterbildung? So werden Sie aktiv gefördert

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit WBS Training.

Bildung ist eine Investition in die Zukunft. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen gibt, sollte einen Anreiz darstellen, lebenslang zu lernen.

Viele glauben, mit dem Schulabschluss oder der bestandenen Ausbildungsprüfung hätten sie es geschafft und müssten nie wieder lernen. Betrachtet man sich den Arbeitsmarkt, der seit den letzten Jahren einem starken Wandel unterliegt, wird jedoch deutlich: Noch nie war Lernen so wichtig wie heute. Immer mehr Experten sind sich sicher, dass lebenslanges Lernen im Zuge der ständigen Weiterbildung die beste Altersvorsorge ist. Um auch noch den letzten Skeptikern den Wind aus den Segeln zu nehmen: Angst haben vor den hohen Kosten von Lehrgängen und Fortbildungen braucht man nicht. Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsinteressierte.

 

Verschiedene Angebote aus dem Weiterbildungsbereich

 

Wer glaubt, lediglich Arbeitssuchende hätten die Möglichkeit, eine Weiterbildungsförderung in Anspruch zu nehmen, der irrt. Bund und Länder halten für vier Gruppen Fördermittel bereit. So kommt eine geförderte Weiterbildung nicht nur für Arbeitslose infrage. Auch Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige haben die Möglichkeit, sich entsprechend fördern zu lassen.

Das wohl bekannteste Angebot ist der Bildungsgutschein. Er kommt dann infrage, wenn eine bestehende Arbeitslosigkeit durch eine Fortbildung beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann. Darüber hinaus ist der Bildungsgutschein auch hilfreich, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Ausgestellt wird er durch die Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. Bei Interesse sollte man sich dort eingehend beraten lassen.

Weitere bekannte Förderprogramme sind WeGebAU (Weiterbildung von Beschäftigten), die Weiterbildungsprämie, die Initiative Zukunftsstarter zum Nachholen eines Berufsabschlusses, das Aufstiegs-BAföG, das Aufstiegsstipendium, das Weiterbildungsstipendium, die Bildungsprämie der Weiterbildungsscheck und der Bildungsurlaub.

 

Die richtige Weiterbildung finden

 

Während es für fast jede Berufsgruppe eine passende Weiterbildung gibt, tun sich manche sichtlich schwer damit, eines der vorhandenen Angebote auszuwählen. Wichtig bei der Wahl ist immer, die bisherigen Berufserfahrungen, individuelle Kenntnisse sowie die Persönlichkeit zu berücksichtigen. Im Fokus von beruflichem Erfolg sollte immer die persönliche Weiterentwicklung stehen. Diejenigen, die ratlos sind, welches Angebot zu ihnen passt, erhalten entweder bei der Agentur für Arbeit oder direkt bei Weiterbildungspartnern eine individuelle Beratung.

Übrigens kann man mit einer Weiterbildung nicht nur seine Chancen am Berufsmarkt erhöhen. Bildet man sich auf eigene Kosten weiter, gibt es die Möglichkeit, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen.

 

So klappt es mit der Förderung vom Arbeitgeber

 

Neben der Förderung durch Bund und Länder gibt es noch eine weitere Möglichkeit, an Lehrgängen und Fortbildungen teilzunehmen. Da von der beruflichen Weiterbildung eines Mitarbeiters in den meisten Fällen auch der Arbeitgeber profitiert, unterstützen viele Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeiter. Entweder treffen sie mit diesen eine individuelle Vereinbarung oder sie genehmigen Bildungsurlaub.

Sollte es im eigenen Betrieb noch kein entsprechendes Programm geben, kann es helfen, seinen Arbeitgeber gezielt auf eine Weiterbildungsförderung anzusprechen. So gibt es etwa die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Weiterbildung ganz oder teilweise bezahlt. Auch ein Darlehen zur Finanzierung ist möglich. Ebenso hilfreich sein können reduzierte Arbeitszeiten oder eine Freistellung im Zuge des Bildungsurlaub.

Doch Vorsicht: Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Beschäftigten eine Gegenleistung für die Förderung. Zum Beispiel erwarten sie, dass sich der Beschäftigte für einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen bindet. Sollte er sich nicht daran halten und innerhalb der vereinbarten Zeit den Job kündigen, muss er die vom Arbeitgeber übernommenen Weiterbildungskosten zurückzahlen.

 

Folge ZEITjUNG auf Facebook, Twitter und Instagram!

Bildquelle: Pexels unter CC0 Lizenz