Sozialstaat am A****! – Geschenktes Essen darf von Hartz IV abgezogen werden

Einem Berliner Kellner wurde das vom Arbeitgeber bereitgestellte Essen vom Hartz IV-Aufstockersatz abgezogen. Daraufhin klagte er – erfolglos.

Dem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel nach darf das Jobcenter dem Kellner und Harz IV-Aufstocker die staatliche Unterstützung kürzen, da ihm sein Arbeitgeber kostenlose Verpflegung bereitstellt. Das Jobcenter habe demnach die Kosten für die Verpflegung bei der Berechnung der Staatshilfen „zutreffend“ als Einkommen berücksichtigt.

Klage bis zur höchsten Instanz

2017 wurde bereits eine Beschwerde des Familienvaters vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg abgewiesen. Daraufhin zog der Kellner vor das Berliner Sozialgericht. Dort argumentierte er unter anderem, dass er die kostenlose Verpflegung gar nicht in Anspruch nehme, da er viel lieber mit seiner Familie esse – auch, da er so viel Zeit wie möglich mit seiner behinderten Tochter verbringen wolle. Daher würde ihm die kostenlose Mahlzeit zu Unrecht von den zu erhaltenden Leistungen abgezogen.

Beide Klagen – die vor dem Berliner Sozialgericht und der nächsthöheren Instanz, dem Bundessozialgericht Kassel – blieben ohne Erfolg für den Kläger. Laut Urteil handelt es sich bei der kostenlos zur Verfügung gestellten Verpflegung um ein Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuchs II. Dabei sei „unbeachtlich“, ob diese dann auch in Anspruch genommen wird.

Wieso wird soziales Verhalten bestraft?

Hier hört die News auf, stattdessen lasse ich meiner eigenen Meinung und meinem Frust freien Lauf: „Liebes Jobcenter, liebe Landes- und Bundessozialgerichte, habt ihr den Schuss nicht gehört oder was?“.

Das Urteil will mir einfach nicht in den Kopf – da streicht ihr einem Kellner, der trotz Vollzeitarbeit aufstocken muss (wenn die andere Option die Obdachlosigkeit wäre, dann ist es keine echte Wahl), einen Teil der staatlichen Unterstützung, weil er von seinem Arbeitgeber kostenloses Essen bekommt? An dieser Stelle gehe ich mal davon aus, dass die Betriebsgröße keine bessere Entlohnung zulässt, was an sich auch nicht verkehrt ist – dafür haben wir ja schließlich die Möglichkeit des Aufstockens. Wieso sanktionieren wir also das soziale Verhalten des Arbeitgebers, der seinen Mitarbeitern wenigstens eine richtige Mahlzeit spendieren will? Es kostet ihn ja wohl kaum was, wieso sollte es plötzlich dem Staat was kosten?! Ihr bestraft vielmehr jemanden, der sich dazu entschieden hat, eben trotz Niedriglohns zu arbeiten!

Das Urteil ist einfach entwürdigend! Außerdem sagt es viel darüber aus, wie realitätsfern doch die Sicht vieler auf das Leben von Niedriglöhner*innen ist: Was für einen Unterschied hätte es für den Staat gemacht, ihm das Essen nicht von den Hilfen abzuziehen? Kaum einen. Und was für einen Unterschied macht es für die Familie, die um jeden Euro kämpfen muss?

Bist du gerade auch so wütend wie ich? Dann lass Wut und Hass in diesen Artikeln weiter freien Lauf!

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Bildquelle: Sora Shimazaki von Pexels; CC0-Lizenz