Abstand einhalten im dichten Gedränge? Wohl eher nicht. Bild: Pixabay

Weihnachtsmarkt mit 3G: Glöckchen, Glühwein, Großgelage

So kommt es dann, dass man sich bei einem Fußweg durch die Innenstadt plötzlich durch Menschenmassen drängeln muss, dass sich mittwochs abends wieder angetrunkene Kollegen unbeschwert in den Armen liegen und Corona für einen Moment vergessen ist – ist das nicht toll. 

Währenddessen brauche ich einen Online-Termin für meine Uni-Bibliothek und darf am Platz nicht mal meine Maske ausziehen. Bus- und Bahnnutzung sind nur als Geimpfte*r, Genesene*r oder Getestete*r möglich, und bei Sport in Innenräumen gilt sogar 2G. 

Maske, 3G, 2G oder alles drei 

Auf dem hiesigen Weihnachtsmarkt hingegen kann selbst der größte Impfgegner und Corona-Leugner eine sorgenfreie und berauschende Zeit verleben. Denn die Bestimmungen vor Ort sind mehr als löchrig: Offiziell heißt es beispielsweise, die Maskenpflicht gilt „überall dort, wo die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können“. Die Maske soll demnach zum Beispiel während des Anstehens an den Buden getragen werden. Beim Verzehr von Getränken und Speisen jedoch kann die Maske abgelegt werden – natürlich.  

Die gastronomischen Angebote aber sind offiziell hingegen nur geimpften oder genesenen Personen zugänglich. Denn der Impfstatus wird ausschließlich bei denjenigen abgefragt und kontrolliert, die an den Ständen bestellen. Solange also der Spender der nächsten Runde Glühwein oder der Sammelbestellung Pommes geimpft ist, können seine Freunde und Bekannten essen, trinken und feiern, wie sie wollen – egal ob geimpft oder nicht. Und dann wird sich gemeinsam rund um die Stände gedrängt, gequetscht und in den Armen gelegen. Im Rausch des Glühweins fallen die Hemmungen und damit auch die Abstände und Masken, der Atem von Fremden im Nacken ist dabei inklusive. 

In anderen Städten gilt beispielsweise durchgehend die Maskenpflicht und zusätzlich 2G, aber nur in Räumen mit mindestens drei geschlossenen Seiten. Ein Glühweinzelt mit zwei offenen Seiten zählt also offenbar nicht dazu, ein Toilettenhäuschen aber schon!? Anderenorts gilt am Karussell und Gastronomie-Ständen 3G, bei der Mitnahme von Speisen entfällt diese Regelung aber. Dann nehme ich den Glühwein eben mit um die Ecke. Aber ist dann hier vielleicht wieder Maskenpflicht?