Viele Überwachungskameras sind auf zwei Menschen gerichtet

Big Brother Is Watching You

Wird Kriminalität verhindert?

Das bringt uns zu der Frage, ob durch die Massenüberwachung in Städten tatsächlich mehr Sicherheit geschaffen und Verbrechen oder Vergehen verhindert werden. Einerseits ist durch das Wissen um die vielen Kameras vielleicht die Hemmschwelle höher, um strafwürdig zu handeln. Jedoch umgehen viele Kriminelle die Kameras – zum Beispiel mit Masken. Auch hat sich gezeigt, dass nur weil eine Kamera mitfilmt, nicht unbedingt die Polizei schneller vor Ort ist, es sei denn jede Aufzeichnung könnte von den Beamten live mitverfolgt werden. Daher helfen die Kameras höchstens nachträglich bei der Aufklärung als Beweismaterial, jedoch nicht bei der Verhinderung einer Tat. Viele Kameras von Privaten sind daher auch unnötig beziehungsweise überflüssig.

Gesichtserkennung mit Social Media

Ein australisches Startup-Unternehmen namens „Clearview.ai“ nutzt Bilder aus den Sozialen Netzwerken, insbesondere von Facebook und Instagram, um seine Software mit Daten aufzustocken. Diese werden von dem Programm dann mit Täterlisten der Polizei abgeglichen. In den USA nutzen rund 3000 Polizeibehörden die Clearview-Software. Im März 2022 stellte Clearview sein Programm sogar kostenlos dem Verteidigungsministerium der Ukraine zur Verfügung. Mit der Europäischen Datenschutzverordnung, kann ein solches Programm kaum in Einklang gebracht werden.

Speicherung des Materials

Die Löschung des Bild- und Videomaterials ist je nach Fall sehr unterschiedlich. Es kommt immer auf die jeweiligen Interessen an, und welches Interesse im Einzelfall überwiegt. In der Europäischen Datenschutzverordnung wird zwar grundsätzlich geregelt, dass das Videomaterial unverzüglich zu löschen ist, wenn es nicht gebraucht wird (also in der Regel nach 48 Stunden), jedoch muss die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz die Aufnahmen im öffentlichen Raum zum Beispiel erst nach spätestens 30 Tagen löschen. Das Bundesarbeitsgericht hat andererseits in einer Entscheidung festgestellt, dass ein Arbeitgeber bei einer offenen Videoüberwachung in Verkaufsräumen, das Material auch noch nach Monaten auswerten darf, um Straftaten von Beschäftigten aufzudecken. Wird eine Videoüberwachung durch private Bürger vorgenommen, sind die Aufnahmen grundsätzlich nach 72 Stunden, spätestens nach zehn Tagen zu löschen. Im öffentlichen Personenverkehr kommen dagegen häufig „Blackbox“-Verfahren zum Einsatz, hierbei werden die Aufnahmen mit Datum und Uhrzeit direkt an Ort und Stelle aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt in der Regel im 24-Stunden-Rhythmus und ab der fünfundzwanzigsten Stunde wird das Filmmaterial einfach überschrieben und damit gelöscht.

Klar ist jedenfalls, dass durch den raschen technischen Fortschritt mit Leichtigkeit eine Massenüberwachung eingeführt werden kann. Ob Überwachungskameras daher ein Fluch oder Segen sind, muss jeder für sich selbst entscheiden.

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Bildquelle: Pixabay, CCO-Lizenz