Frau mit rotem Gesichtsschleier

Die Burka und der Feminismus: Freund- oder Feindschaft?

Am 07. März 2021 haben die Schweizer*innen abgestimmt und sich mit knapper Mehrheit für ein Verhüllungsverbot entschieden. Medizinische Masken oder Schals im Gesicht an kalten Tagen sind davon nicht betroffen, dafür aber religiöse Bekleidung wie die Burka oder der Niqab. Als Grund dafür wird unter anderem die Gleichberechtigung der Frauen angebracht. Ob die islamische Kopf- und Gesichtsbedeckung ein Symbol der Unterdrückung ist, darüber wird häufig gestritten. Und auch Feminist*innen könnten sich uneiniger nicht sein.

„Die Vollverschleierung verletzt die Menschenwürde“

Dieser Ansicht ist zumindest die AG Frauenrechte und Religion von Terre des Femmes. Sie argumentieren, dass alle Formen des Schleiers ein Zeichen der Missachtung und der Erniedrigung von Frauen und damit nicht mit der Demokratie vereinbar sind. Der Schleier degradiere Frauen zu Objekten und teile sie in ehrbar oder nicht ehrbar ein. Dies provoziere Gewalt gegen Frauen. Es ist ein berechtigtes Argument, dass eine Verschleierung zum Schutz vor Übergriffen oder zu Wahrung der Ehre frauenfeindlich ist, denn somit würde Opfern sexueller Gewalt Schuld zugeschrieben werden, etwa aufgrund ihrer Kleidung oder ihres Verhaltens. Außerdem würden Frauen, die sich weniger bedeckt kleiden, auch als weniger respektabel verurteilt werden. Diese Bedeutungsebene muss durchaus kritisch betrachtet werden. Außerdem stellt sich immer die Frage, aus welcher Motivation heraus die Verschleierung getragen wird. Aus Angst vor Übergriffen oder Ablehnung in der Familie oder der Religionsgemeinschaft sollte keine Frau gegen ihre eigene Überzeugung Schleier tragen. Laut Terre des Femmes birgt die Vollverschleierung auch den Zwang der Frau in das Häusliche. Durch die fehlende Mimik und Individualität können Frauen nicht voll am gesellschaftlichen Leben teilhaben und so werden traditionelle Rollenbilder der daheim weilenden Hausfrau zementiert.

Zwar hält die Mehrzahl der islamischen Religionsgelehrten zumindest eine Kopfverschleierung aufgrund mehrerer Passagen im Koran für obligatorisch, es gibt jedoch auch gelehrte Stimmen aus dem Islam, die die Verhüllungspflicht als überwindungsbedürftig einstufen. So argumentierte Nazīra Zaynaddīn bereits 1928, dass sowohl das Kopftuch als auch die Vollverschleierung einem negativen Frauen- und Männerbild geschuldet ist. Es impliziere die Unfähigkeit der Frau, sich selbst zu schützen und die Unfähigkeit der Männer, ihre Triebe zu kontrollieren.