Danger Dan auf einer Bühne

Danger Dan: Ist das alles von der Kunstfreiheit gedeckt?

Darf er das sagen?

Natürlich darf er das. Die Frage ist nur, ob ihm rechtliche Konsequenzen für seine Aussagen blühen könnten. Grundsätzlich gilt tatsächlich das Recht auf Kunstfreiheit: „Die Kunst ist frei“, heißt es in Art. 5 Abs. 3 GG. An dieser Stelle werden keine Einschränkungen gemacht. Die Kunstfreiheit steht auf einer Stufe mit anderen wichtigen Freiheitsrechten, beispielsweise der Meinungsfreiheit. Jeder Mensch hat also das Recht, nach Belieben seine Meinung zu äußern, Kunst zu schaffen und zu sie verbreiten. Somit stimmt es, dass theoretisch alle Aussagen Danger Dans von der Kunstfreiheit gedeckt sein müssten.

Allerdings ist auch an der Textstelle „Juristisch wär‘ die Grauzone erreicht“ etwas dran – denn die Kunstfreiheit ist nur ohne Diskussion gewährleistet, wenn sie durch keinerlei konkurrierende Grundrechte eingeschränkt werden kann. In realen Fällen kommt es gelegentlich vor, dass verschiedene Grundrechte im Konflikt zueinander stehen und Rechtsgüter gegeneinander aufgewogen werden müssen. Zwei Klassiker, die die Kunstfreiheit einschränken könnten, sind der Schutz der Jugend sowie der Schutz der persönlichen Ehre.

Erstere mögliche Schranke wird im Falle Danger Dan wohl kaum berührt. Zweitere dann schon eher. Schließlich könnten sich die angesprochenen Personen in ihrer Ehre verletzt fühlen und ihm eine Verleumdungsklage auf den Hals hetzen.

Verleumdungsklage – wie stehen die Chancen auf Erfolg?

Für eine Verleumdungsklage müssen laut § 187 StGB verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die jeweilige Behauptung geeignet sein, um die*den Betroffene*n in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Sie muss also gewissermaßen ehrverletzend sein. Bei den Begriffen Antisemit und Nationalsozialist steht wohl außer Frage, dass sie geeignet sind, um das öffentliche Ansehen einer Person zunichtezumachen. Zum anderen muss es sich bei der Behauptung um unwahre Tatsachen handeln, die besseren Wissens verbreitet wurden. Sprich: Es muss bewusst gelogen, also Rufmord begangen worden sein. Ist das hier der Fall?