Danger Dan auf einer Bühne

Danger Dan: Ist das alles von der Kunstfreiheit gedeckt?

Zuerst ist zu beachten, dass Danger Dan das Ganze auch hier schlau eingefädelt hat, indem er vor den im Indikativ getroffenen Äußerungen den kleinen Satz „Ich (…) will euch meine Meinung hier erzählen“ eingeschoben hat. Folglich steht zur Debatte, ob seine Worte überhaupt als Tatsachenbehauptung oder nicht viel mehr als bloße Meinungsäußerung durchgehen. Und was deren Wahrheitsgehalt betrifft: Ich selbst würde viele der Aussagen, die Danger Dan in seinem Song trifft, so unterschreiben. Und auch beim Versuch, die Angelegenheit objektiv und nicht als Angehörige*r der links-grünen Studenten-Bubble zu betrachten, komme ich zu dem Schluss, dass die behaupteten Tatsachen nahe an der Realität liegen. Somit ist fraglich, ob Gauland, Elsässer und Co. vor Gericht damit durchkommen würden.

Die Frage ist außerdem, ob einer der angesprochenen Herren Danger Dan wirklich den Gefallen tun und ihn verklagen will – schließlich ist es genau das, was er provoziert und sich wünscht, um anschließend einen Sekt öffnen und auf die Kunstfreiheit anstoßen zu können.

Darf Kunst zu Gewalt aufrufen?

Was an Danger Dans Song ganz unabhängig von den Vorwürfen gegen bestimmte Personen kritisch zu betrachten ist, ist die Aufforderung zur Gewalt, wenn politische Konflikte nicht friedlich gelöst werden können. Er behauptet, dass in diesem Fall das letzte Mittel gegen Rechts Militanz sei. Inwiefern es moralisch vertretbar ist, zu Militanz aufzurufen, ist streitbar.   

Strenggenommen kann aber auch hier mit dem Grundgesetz argumentiert werden: In Art. 20 Abs. 4 GG ist festgehalten, dass alle Deutschen das Recht auf Widerstand gegen jede*n haben, der versucht, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu zerstören.

Es ist zwar eine krasse Sache, zu Militanz aufzurufen – eine Sache, über die man besser zwei- oder zwanzigmal nachdenken sollte, bevor man sie wirklich über die Lippen bringt. Aber selbst das ist allem Anschein nach von der Kunstfreiheit gedeckt.

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Bildquelle: Wikimedia; CC0-Lizenz